Schiedsstellen dürfen keinen pauschalen 4 %-Gewinnzuschlag für Pflegeeinrichtungen festsetzen

Kategorie: Recht | 27. September 2019

Das BSG hat die Aufhebung eines – schon von der Vorinstanz beanstandeten – Schiedsspruchs bestätigt, der die Festsetzung von Vergütungen und Entgelten einer Pflegeeinrichtung zum Gegenstand hatte. Die Schiedsstelle ist in mehrfacher Hinsicht nicht gesetzeskonform vorgegangen (Az. B 3 P 1/18 R).

Weitere Informationen: Schiedsstellen dürfen keinen pauschalen 4 %-Gewinnzuschlag für Pflegeeinrichtungen festsetzen

Quelle: www.datev.de

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