Schiffsfondsbeteiligung: Vergleichssumme unterliegt nicht der Kapitalertragssteuer
Kategorie: Recht | 13. Dezember 2018
Ein Abzug von Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut von einer Vergleichszahlung wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung bei der Zeichnung eines Schiffsfonds ist nicht gerechtfertigt. Das hat das OLG Hamm entschieden (Az. 34 U 10/18).
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Quelle: www.datev.de