Schiffsfondsbeteiligung: Vergleichssumme unterliegt nicht der Kapitalertragssteuer

Kategorie: Recht | 13. Dezember 2018

Ein Abzug von Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut von einer Vergleichszahlung wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung bei der Zeichnung eines Schiffsfonds ist nicht gerechtfertigt. Das hat das OLG Hamm entschieden (Az. 34 U 10/18).

Weitere Informationen: Schiffsfondsbeteiligung: Vergleichssumme unterliegt nicht der Kapitalertragssteuer

Quelle: www.datev.de

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