Schinken aus Parma – Culatello di Parma unzulässige Anspielung auf Prosciutto di Parma
Kategorie: Recht | 23. Januar 2019
Die Vereinigung italienischer Hersteller von Parmaschinken hat vor dem OLG Köln einen Erfolg gegen einen Vertreiber von „Culatello di Parma“ errungen. Ein als „Culatello di Parma“ in Deutschland vertriebener Schinken darf als unzulässige Anspielung auf die geschützte Produktbezeichnung „Prosciutto di Parma“ so nicht weiterverkauft werden (Az. 6 U 61/18).
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Quelle: www.datev.de