Schlag ins Gesicht eines Mitschülers: Klassenfahrt fällt aus
Kategorie: Steuern und Recht | 2. Februar 2024
Wer einem Mitschüler ins Gesicht schlägt, darf von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Das VG Berlin hat einen Eilantrag gegen eine entsprechende Schulordnungsmaßnahme zurückgewiesen (Az. 3 L 61.24).
Quelle: www.datev.de