Schlag mit einer Vase auf den Kopf des Betreuers ist ein Arbeitsunfall

Kategorie: Steuern und Recht | 31. Juli 2024

Wenn ein Betreuter seinem ehrenamtlichen Betreuer eine Vase auf den Kopf schlägt, kann das für das Opfer ein Arbeitsunfall sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beteiligten miteinander verwandt sind und der Vorfall sich in der gemeinsamen Wohnung ereignet. Voraussetzung ist, dass der Angriff infolge der Betreuertätigkeit erfolgt ist. So das LSG Sachsen-Anhalt (Az. L 6 U 19/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

„Bau-Booster“: Bundesregierung beschließt Gesetz für einfaches . . . ...

Bauen in Deutschland soll einfacher, günstiger und schneller werden. Dazu . . . ... [weiterlesen]

Weitere Digitalisierung und weniger Bürokratie im . . . ...

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften sollen verbessert werden. Das Bundeskabinett . . . ... [weiterlesen]

Archiv