Schlag mit einer Vase auf den Kopf des Betreuers ist ein Arbeitsunfall
Kategorie: Steuern und Recht | 31. Juli 2024
Wenn ein Betreuter seinem ehrenamtlichen Betreuer eine Vase auf den Kopf schlägt, kann das für das Opfer ein Arbeitsunfall sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beteiligten miteinander verwandt sind und der Vorfall sich in der gemeinsamen Wohnung ereignet. Voraussetzung ist, dass der Angriff infolge der Betreuertätigkeit erfolgt ist. So das LSG Sachsen-Anhalt (Az. L 6 U 19/23).
Quelle: www.datev.de