Schlecht organisiert: Termin verpasst, keine Wiedereinsetzung
Kategorie: Steuern und Recht | 15. Oktober 2024
Eine Anwältin fuhr zu spät los, ohne Handy und Anwaltsausweis. Dass sie den Gerichtstermin verpasste, sei ihr anzulasten, so der Anwaltsgerichtshof NRW (Az. 2 AGH 01/24). Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
Quelle: www.datev.de