Schlecht organisiert: Termin verpasst, keine Wiedereinsetzung

Kategorie: Steuern und Recht | 15. Oktober 2024

Eine Anwältin fuhr zu spät los, ohne Handy und Anwaltsausweis. Dass sie den Gerichtstermin verpasste, sei ihr anzulasten, so der Anwaltsgerichtshof NRW (Az. 2 AGH 01/24). Hierauf macht die BRAK aufmerksam.

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Quelle: www.datev.de

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