„Schlemmerblock" – Vertragsstrafe für Gastwirt?
Kategorie: Recht | 1. September 2017
Der BGH hat entschieden, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herausgebers des Gutscheinheftes „Schlemmerblock“ eine Vertragsstrafe von 2.500 Euro für jeden vorsätzlichen Vertragsverstoß des Gastwirts nicht wirksam vereinbart werden kann (Az. VII ZR 308/16).
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Quelle: www.datev.de