Schluss mit „Greenwashing“: EU-Offenlegungspflichten für nachhaltige Investitionen ab 09.03.2021 in Kraft
Kategorie: Steuern und Recht | 11. März 2021
Mit der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister ist am 09.03.2021 ein Eckpfeiler des Aktionsplans der EU-Kommission für nachhaltige Finanzen in Kraft getreten.
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Quelle: www.datev.de