Schlussanträge zum Datenschutz bei Facebook-"Gefällt mir"-Button

Kategorie: Recht | 19. Dezember 2018

Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek ist der Betreiber einer Webseite, auf der ein Plug-in eines Dritten wie der Facebook-„Gefällt mir“-Button eingebunden wird, das zur Erhebung und Übermittlung der personenbezogenen Daten des Nutzers führt, für diese Phase der Datenverarbeitung mitverantwortlich (Rs. C-40/17).

Weitere Informationen: Schlussanträge zum Datenschutz bei Facebook-"Gefällt mir"-Button

Quelle: www.datev.de

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