Schlussanträge zur Löschung ehrverletzender Äußerungen auf Facebook

Kategorie: Recht | 4. Juni 2019

Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar kann Facebook gezwungen werden, sämtliche Kommentare, die mit einem ehrverletzenden Kommentar, dessen Rechtswidrigkeit festgestellt wurde, wortgleich sind, sowie damit sinngleiche Kommentare, sofern sie von demselben Nutzer herrühren, zu eruieren und zu identifizieren (Rs. C-18/18).

Weitere Informationen: Schlussanträge zur Löschung ehrverletzender Äußerungen auf Facebook

Quelle: www.datev.de

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