Schmerzensgeld beim Vergessen einer OP-Nadel im Bauchraum der Patientin

Kategorie: Recht | 20. Dezember 2018

Das OLG Stuttgart entschied, dass eine Patientin Anspruch auf Schmerzensgeld hat, wenn aufgrund einer unterbliebenen Zählkontrolle nach einer Operation übersehen wurde, dass eine Nadel im Bauchraum der Patientin zurückgeblieben ist. Das Gericht sieht im Zurücklassen einer Nadel im Bauchraum einen schuldhaften Behandlungsfehler, der der Klinik zur Last fällt (Az. 1 U 145/17).

Weitere Informationen: Schmerzensgeld beim Vergessen einer OP-Nadel im Bauchraum der Patientin

Quelle: www.datev.de

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