Schmerzensgeld beim Vergessen einer OP-Nadel im Bauchraum der Patientin
Kategorie: Recht | 20. Dezember 2018
Das OLG Stuttgart entschied, dass eine Patientin Anspruch auf Schmerzensgeld hat, wenn aufgrund einer unterbliebenen Zählkontrolle nach einer Operation übersehen wurde, dass eine Nadel im Bauchraum der Patientin zurückgeblieben ist. Das Gericht sieht im Zurücklassen einer Nadel im Bauchraum einen schuldhaften Behandlungsfehler, der der Klinik zur Last fällt (Az. 1 U 145/17).
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Quelle: www.datev.de