Schmerzensgeld für Impotenz des Partners?
Kategorie: Recht | 21. Juli 2017
Einer Ehefrau steht aufgrund einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung ihres Ehemanns, durch die dieser impotent geworden sein soll, kein Schmerzensgeld zu. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat das OLG Hamm dem Schmerzensgeldbegehren einer Klägerin keine Erfolgsaussichten beigemessen (Az. 3 U 42/17).
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Quelle: www.datev.de