Schmerzensgeld für nicht erkannten Darmkrebs

Kategorie: Recht | 12. April 2019

Das OLG Braunschweig hat einer Patientin ein Schmerzensgeld von 70.000 Euro sowie Schadenersatz zugesprochen, weil der Arzt ihre Darmkrebserkrankung nicht erkannt hatte (Az. 9 U 129/15).

Weitere Informationen: Schmerzensgeld für nicht erkannten Darmkrebs

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen . . . ...

Die 8. Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz . . . ... [weiterlesen]

Kooperationen mit Wissenschaft treiben Spitzeninnovationen von . . . ...

Unternehmen, die mit der Wissenschaft kooperieren, haben laut einer aktuellen . . . ... [weiterlesen]

Archiv