Schmerzensgeld für nicht erkannten Darmkrebs
Kategorie: Recht | 12. April 2019
Das OLG Braunschweig hat einer Patientin ein Schmerzensgeld von 70.000 Euro sowie Schadenersatz zugesprochen, weil der Arzt ihre Darmkrebserkrankung nicht erkannt hatte (Az. 9 U 129/15).
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Quelle: www.datev.de