Schmerzensgeld wegen Fixierung ohne richterliche Genehmigung
Kategorie: Recht | 22. Juli 2019
Das OLG Frankfurt entschied, dass das Land Hessen einer Patientin wegen ihrer Fixierung und Zwangsmedikationen in einer psychiatrischen Klinik ohne richterliche Genehmigung ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zahlen muss (Az. 8 U 59/18).
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Quelle: www.datev.de