Schmerzensgeldanspruch wegen Ausrutschens im Supermarkt?
Kategorie: Recht | 14. November 2017
Das AG Augsburg entschied, wenn eine Gefahrenstelle im Supermarkt durch ein gelbes Warnschild mit der Aufschrift „Vorsicht Rutschgefahr“ aufgestellt ist, ist diese ausreichend abgesichert und es liegt kein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vor (Az. 74 C 831/16).
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Quelle: www.datev.de