Schüleraufenthalt auf Militärbasis in den USA kann einer geeigneten Gastfamilie "mittlerer Art und Güte" entsprechen
Kategorie: Recht | 5. März 2018
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Schüleraufenthalt auf einer Militärbasis in den USA einer geeigneten Gastfamilie „mittlerer Art und Güte“ entsprechen kann, ebenso wie eine alleinstehende Gastmutter mit erwachsenem Sohn durchschnittlichen Lebensverhältnissen in den USA entspreche und eine angemessene Unterbringung gewährleisten könne (Az. 22 O 2/17).
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Quelle: www.datev.de