Schülerin darf „erdnussfreie“ Schule weiterhin besuchen
Kategorie: Steuern und Recht | 16. November 2021
Das VG Hannover hat der Klage einer Schülerin stattgegeben. Sie habe einen Anspruch auf die Erteilung der begehrten Ausnahmegenehmigung nach § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (Az. 6 A 3907/21).
Quelle: www.datev.de