Schulterblick statt Rückfahrkamera – Zur Unfallhaftung beim Rückwärtsfahren
Kategorie: Steuern und Recht | 15. September 2023
Wer mit seinem Fahrzeug rückwärts fährt, muss auf andere Verkehrsteilnehmer ganz besonders achten. Auf die Rückfahrkamera darf man sich nicht verlassen. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 113/21).
Quelle: www.datev.de