Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei mittelbaren Folgen eines Versicherungsfalls umfasst nur Gesundheitsgefahren aus Behandlung oder Untersuchung
Kategorie: Recht | 23. Oktober 2019
Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen bei mittelbaren Folgen eines Versicherungsfalls lediglich, wenn der versicherte innere Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung erwiesen ist. So das LSG Baden-Württemberg (Az. L 1 U 4094/17).
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Quelle: www.datev.de