Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

Kategorie: Steuern und Recht | 8. Mai 2024

Die Bundesregierung hat am 08.05.2024 den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen beschlossen. Das vorgeschlagene Gesetz betrifft Ehen, bei denen mindestens eine der beteiligten Personen bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BStBK und BDI fordern wirksamen Bürokratieabbau . . . ...

Pünktlich zum Start der Sondierungs­gespräche adressierte die BStBK am 07.03.2025 . . . ... [weiterlesen]

KfW Research: Weniger Frauen führen mittelständische . . . ...

Der Anteil von kleinen und mittleren Unternehmen mit einer Frau . . . ... [weiterlesen]

Archiv