Schutzpflichten von Wohnheimen für Menschen mit einer geistigen Behinderung präzisiert
Kategorie: Recht | 22. August 2019
Der BGH hat die Schutzpflichten eines Wohnheims für Menschen mit einer geistigen Behinderung gegenüber den Bewohnern präzisiert. Um die Obhutspflicht zu erfüllen, muss ein Heimträger, soweit dies mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand möglich und für die Heimbewohner sowie das Pflege- und Betreuungspersonal zumutbar ist, nach seinem Ermessen entweder die Empfehlungen von DIN-Normen umsetzen oder aber die erforderliche Sicherheit gegenüber der diesen Normen zugrunde liegenden Gefahr auf andere Weise gewährleisten, um Schäden der Heimbewohner zu vermeiden (Az. III ZR 113/18).
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Quelle: www.datev.de