Schwarzes Armband – Kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises bei fehlendem Beweis
Kategorie: Steuern und Recht | 30. Juli 2021
Das AG München hat die Klage eines rechtsschutzversicherten Internetkäufers gegen den Münchner Verkäufer auf Rückerstattung des Kaufpreises von 318 Euro gegen Rückgabe des Armbands für eine Armbanduhr Audemars Piquet Royal Oak zurückgewiesen (Az. 154 C 4539/21).
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Quelle: www.datev.de