Schweigener Winzer obsiegt im Streit über die Etikettierung seiner Weine
Kategorie: Recht | 11. Mai 2018
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz ist nicht berechtigt, dem Kläger zu untersagen, in der Etikettierung des von ihm im Anbaugebiet Pfalz hergestellten deutschen Qualitätsweines die Angaben „K.B.“ oder „Sankt Paul“ bzw. „S.P.“ zu verwenden, denn es handele sich um Fantasiebezeichnungen, deren Verwendung nach dem Weingesetz keiner Genehmigung bedürfe. So entschied das VG Trier (Az. 2 K 12306/17.TR).
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Quelle: www.datev.de