Schwerbehinderte Bewerber dürfen bei Stellenvergabe nicht benachteiligt werden
Kategorie: Steuern und Recht | 14. Februar 2022
Einer schwerbehinderten Bewerberin, der die fachliche Eignung für eine von einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle nicht evident fehlt, ist in der Regel eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu zahlen, wenn sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist. So entschied das VG Mainz (Az. 4 K 1036/20).
Quelle: www.datev.de