Schwerbehinderte Bewerber dürfen bei Stellenvergabe nicht benachteiligt werden

Kategorie: Steuern und Recht | 14. Februar 2022

Einer schwerbehinderten Bewerberin, der die fachliche Eignung für eine von einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle nicht evident fehlt, ist in der Regel eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu zahlen, wenn sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist. So entschied das VG Mainz (Az. 4 K 1036/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bundesgerichtshof entscheidet über Ansprüche im Zusammenhang . . . ...

Der BGH hat zum ersten Mal von der neuen Möglichkeit . . . ... [weiterlesen]

Katzenhalterin haftet für Tierarztkosten . . .

Wird ein erkranktes Tier von Dritten zum Tierarzt gebracht, haftet . . . ... [weiterlesen]

Archiv