Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „Blind" wegen Hirnschädigung
Kategorie: Recht | 18. Dezember 2017
Laut LSG Niedersachsen-Bremen ist das Merkzeichen „Blind“ im Schwerbehindertenausweis einzutragen, wenn zwar keine Beeinträchtigung des Sehorgans selbst, aber wegen einer Hirnschädigung eine andere gleichwertige Störung des Sehvermögens vorliegt (Az. L 13 SB 71/17).
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Quelle: www.datev.de