Sechste Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit den Niederlanden
Kategorie: Steuern und Recht | 23. Dezember 2021
Die Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 06.04.2020 zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurde zum sechsten Mal – bis zum 31.03.2022 – verlängert. Hierauf macht das BMF aufmerksam (Az. IV B 3 – S-1301-NDL / 20/ 10004 :001).
Quelle: www.datev.de