Sechste Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit Frankreich

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Dezember 2021

Deutschland und Frankreich haben sich über eine weitere Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zur Entlastung grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie verständigt. Danach bleibt die Konsultationsvereinbarung bis zum 31.03.2022 in Kraft (Az. IV B 3 – S-1301-FRAU / 19 / 10018 :007).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Elektronische Rechnung und digitales Reporting (ViDA): . . . ...

Zur elektronischen Rechnung und zum digitalen Reporting (ViDA) wurde am . . . ... [weiterlesen]

KI: Rat der EU billigt Schlussfolgerungen . . . ...

Der Rat hat am 05.11.2024 Schlussfolgerungen zu einem Bericht des . . . ... [weiterlesen]

Archiv