Segway-Tour im Anschluss an kaufmännische Traineeveranstaltung – kein Arbeitsunfall

Kategorie: Recht | 6. August 2019

Ein bei einer Segway-Tour im Anschluss an eine kaufmännische Traineeveranstaltung des Arbeitgebers erlittener Sturz eines Beschäftigten, bei dem dieser sich Frakturen am rechten Wadenbein und Sprunggelenk zugezogen hat, stellt keinen Arbeitsunfall dar, denn dieses Ereignis steht lt. SG Stuttgart nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Az. S 1 U 3297/17).

Weitere Informationen: Segway-Tour im Anschluss an kaufmännische Traineeveranstaltung – kein Arbeitsunfall

Quelle: www.datev.de

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