Sektkellerei darf alkoholfreies Getränk aus Traubensaft und geschwefeltem Traubenmost herstellen

Kategorie: Recht | 18. September 2018

Eine Privat-Sektkellerei aus Neustadt/Wstr. ist berechtigt, ein alkoholfreies Getränk aus Traubensaft und geschwefeltem Traubenmost herzustellen. Das hat das VG Neustadt entschieden (Az. 5 K 285/18.NW).

Weitere Informationen: Sektkellerei darf alkoholfreies Getränk aus Traubensaft und geschwefeltem Traubenmost herstellen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

APAS: Geschäftsordnung aktualisiert . . .

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat am 23. Januar 2025 ihre aktualisierte Geschäftsordnung . . . ... [weiterlesen]

Bericht über die Sitzung des Vorstandes . . . ...

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv