Sektorale Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Logopäden möglich
Kategorie: Recht | 11. Oktober 2019
Das BVerwG entschied, dass eine ausgebildete Logopädin eine Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz begrenzt auf den Bereich der Logopädie erhalten kann. Für die Erlaubniserteilung muss sie sich einer eingeschränkten Kenntnisüberprüfung unterziehen (Az. 3 C 8.17 u. a.).
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Quelle: www.datev.de