SGB II: Abiball-Kosten kein Mehrbedarf
Kategorie: Recht | 23. September 2019
Die Teilnahme an einer nicht schulisch verpflichtenden Veranstaltung stellt keinen unabweisbaren Bedarf dar, für welchen das Jobcenter aufkommen muss. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 6 AS 1953/18 NZB).
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Quelle: www.datev.de