SGB II: Kein zusätzlicher Inflationsausgleich

Kategorie: Steuern und Recht | 11. September 2024

Mit der Einmalzahlung und der deutlichen Steigerung des Regelsatzes ab dem 01.01.2023 hat der Gesetzgeber die durch die Pandemie und die Inflation entstandenen zusätzlichen Kosten angemessen schnell berücksichtigt. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 12 AS 1814/22).

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Quelle: www.datev.de

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