SGB II-Leistungsausschluss für sog. EU-Ausländer europarechtswidrig?
Kategorie: Recht | 25. Februar 2019
Das LSG Nordrhein-Westfalen beschloss, ein Verfahren, in dem es um SGB II-Leistungen für Unionsbürger geht, dem EuGH vorzulegen. Der EuGH soll klären, ob der Leistungsausschluss von Unionsbürgern, die über ein Aufenthaltsrecht aus Art. 10 VO (EU) 492/2011 verfügen, im deutschen Recht gegen das unionsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verstößt und damit wegen des Anwendungsvorrangs europäischer Vorschriften keine Wirkung entfaltet (Az. L 19 AS 1104/18).
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Quelle: www.datev.de