SGB II strukturell unzureichend – Jobcenter muss Berufskleidung übernehmen
Kategorie: Recht | 22. Juni 2020
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat erstmalig entschieden, dass Anschaffungskosten für Berufsschulkleidung vom Jobcenter vollständig zu übernehmen sind – unabhängig von der gesetzlichen Schulbedarfspauschale (Az. L 11 AS 793/18).
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Quelle: www.datev.de