SGB III: Keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und Umzug zum Lebensgefährten

Kategorie: Recht | 22. Januar 2018

Das LSG Niederschsen-Bremen entschied, dass die Aufgabe des Arbeitsplatzes zur erstmaligen Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft an einem neuen Wohnort keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen muss (Az. L 7 AL 36/14).

Weitere Informationen: SGB III: Keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und Umzug zum Lebensgefährten

Quelle: www.datev.de

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