SGB III: PKV-Beiträge nicht vollständig zu übernehmen

Kategorie: Recht | 26. Juni 2020

Privat kranken- und pflegeversicherte Arbeitslosengeldbezieher haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss, der sich am Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung (GKV/SPV) orientiert. So entschied das LSG Essen (Az. L 9 AL 155/18 und L 9 AL 56/19).

Weitere Informationen: SGB III: PKV-Beiträge nicht vollständig zu übernehmen

Quelle: www.datev.de

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