Sicherstellungsumlage für den Notfalldienst auch für davon befreiten Vertragsarzt verpflichtend
Kategorie: Recht | 21. August 2017
Auch wer als Vertragsarzt vom Notfalldienst befreit ist, ist verpflichtet, zur Sicherstellung des organisierten Notfalldienstes eine Sicherstellungsumlage zu erbringen. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 5 KA 6466/15).
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Quelle: www.datev.de