Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung im Bundesrat
Kategorie: Steuern und Recht | 25. November 2024
Am 22.11.2024 hat der Bundesrat der Siebten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung zugestimmt. Darin wird die Bagatellgrenze in § 7 Abs. 2 der Verordnung auf 3.000 Euro angehoben.
Quelle: www.datev.de