Sind die Folgen einer Grippeschutzimpfung als Arbeitsunfallfolgen zu entschädigen?
Kategorie: Steuern und Recht | 27. September 2021
Unterbreitet ein Arbeitgeber ein Impfangebot, zu dessen Annahme der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, besteht lt. LSG Rheinland-Pfalz für etwaige gesundheitliche Folgen aus der Impfung kein Anspruch gegen die Berufsgenossenschaft auf Entschädigungsleistungen (Az. L 2 U 159/20).
Quelle: www.datev.de