Single Club darf keinen Jahresbeitrag im Voraus verlangen

Kategorie: Steuern und Recht | 13. Januar 2022

Ein kommerzieller Freizeitclub darf keinen vollen Jahresbeitrag im Voraus verlangen. Das hat das OLG Thüringen nach einer Klage des vzbv gegen die Kerstin-Single-Club GmbH entschieden (Az. 1 U 1303/20).

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Quelle: www.datev.de

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