Single Club darf keinen Jahresbeitrag im Voraus verlangen
Kategorie: Steuern und Recht | 13. Januar 2022
Ein kommerzieller Freizeitclub darf keinen vollen Jahresbeitrag im Voraus verlangen. Das hat das OLG Thüringen nach einer Klage des vzbv gegen die Kerstin-Single-Club GmbH entschieden (Az. 1 U 1303/20).
Quelle: www.datev.de