Sky darf Programmpakete nicht willkürlich ändern
Kategorie: Recht | 6. März 2019
Sky Deutschland darf sich in seinen Geschäftsbedingungen nicht das Recht einräumen, das vereinbarte Programmangebot beliebig zu ändern oder einzuschränken. Entsprechende Klauseln in den Abo-Bedingungen des Pay-TV-Anbieters sind unwirksam, entschied das LG München I nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Az. 12 O 1982/18).
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Quelle: www.datev.de