Social Media-Tätigkeit kann sozialversicherungsfrei sein
Kategorie: Recht | 21. Dezember 2018
Das LSG Nordrhein-Westfalen entschied, dass eine Content Managerin im Bereich Social Media nicht der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung unterliegt (Az. L 8 R 934/16).
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Quelle: www.datev.de