Sog. Lock-In-Effekt des § 34a Abs. 1 EStG ist verfassungsgemäß

Kategorie: Steuern | 1. April 2020

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die gem. § 34a Abs. 4 Satz 1 EStG vorgesehene Nachversteuerung nicht entnommener Gewinne im Falle eines sog. Entnahmeüberhangs auch bei Vorliegen nicht entnommener „Altgewinne“ nicht gegen höherrangiges (Verfassungs-)Recht verstößt (Az. 1 K 139/18).

Weitere Informationen: Sog. Lock-In-Effekt des § 34a Abs. 1 EStG ist verfassungsgemäß

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fragen und Antworten zur Anwendung der . . . ...

Die Europäische Kommission hat ein im November 2024 als Entwurf . . . ... [weiterlesen]

Social-Media: Prüfpflichten eines Hostproviders . . .

Ein Hostprovider – hier Meta – muss nach einem Hinweis . . . ... [weiterlesen]

Archiv