Sog. Lock-In-Effekt des § 34a Abs. 1 EStG ist verfassungsgemäß
Kategorie: Steuern | 1. April 2020
Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die gem. § 34a Abs. 4 Satz 1 EStG vorgesehene Nachversteuerung nicht entnommener Gewinne im Falle eines sog. Entnahmeüberhangs auch bei Vorliegen nicht entnommener „Altgewinne“ nicht gegen höherrangiges (Verfassungs-)Recht verstößt (Az. 1 K 139/18).
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Quelle: www.datev.de