Sog. "Mehrfachversicherung" kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen
Kategorie: Recht | 21. November 2017
Wenn jemand zwei Versicherungen für dieselbe Gefahr abgeschlossen hat („Mehrfachversicherung“), um mehrfach abzurechnen, sind die Verträge nichtig und der Versicherte erhält gar kein Geld (Az. 5 U 18/17).
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Quelle: www.datev.de