Solidaritätszuschlag: Teilweise Abschaffung aus Sicht der BRAK verfassungswidrig
Kategorie: Steuern und Recht | 7. März 2024
Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsrechtlich nicht mehr durch eine Ausnahmelage gedeckt. Die Erhebung nur noch bei etwa 10 % der Einkommensteuerpflichtigen verstößt zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das hat die BRAK in einem aktuellen Gutachten für das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde gegen die teilweise Abschaffung des „Soli“ Ende 2019 ausgeführt.
Quelle: www.datev.de