Sondernutzungsgebühren gegen Fluglärminitiative wegen unerlaubt von Dritten ausgehängten Plakaten
Kategorie: Recht | 26. Januar 2018
Laut VG Frankfurt hat die Stadt Frankfurt für vier im Stadtgebiet aufgehängte DIN A1-Plakate von einer Bürgerinitiative zu Recht Sondernutzungsgebühren erhoben, da diese die entsprechende DIN A1-PDF-Datei auf ihrer Website zum Druck/Download bereitgestellt und damit den Aushang veranlasst habe (Az. 12 K 3895/16).
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Quelle: www.datev.de