Sonntagsöffnungen in Berlin anlässlich der Grünen Woche, der Berlinale und der ITB dürfen stattfinden

Kategorie: Recht | 23. Januar 2018

Laut OVG Berlin-Brandenburg dürfen Läden und Verkaufsstellen an drei Sonntagen während der Internationalen Grünen Woche, der Berlinale und der Internationalen Tourismusbörse öffnen. Diese Veranstaltungen hätten ein Gewicht, das eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe rechtfertigen könne (Az. OVG 1 S 4.18).

Weitere Informationen: Sonntagsöffnungen in Berlin anlässlich der Grünen Woche, der Berlinale und der ITB dürfen stattfinden

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für . . . ...

Zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle (PfQK) müssen . . . ... [weiterlesen]

IESBA: Unabhängigkeits- und Ethikstandards für die . . . ...

Das International Ethics Standards Board for Accountants hat am 17. . . . ... [weiterlesen]

Archiv