Sorgfaltspflichten im Pflegeheim – keine lückenlose Beaufsichtigung von Demenzkranken ohne Anhaltspunkte für Sturzrisiko

Kategorie: Recht | 25. September 2019

Zwar besteht grundsätzlich eine Verpflichtung des Pflegeheims, Patienten nach Möglichkeit vor Stürzen zu bewahren. Eine lückenlose Überwachung wäre lt. OLG Karlsruhe nur dann zu fordern gewesen, wenn sich Anhaltspunkte für eine Sturzgefahr ergeben hätten, was hier nicht der Fall gewesen war (Az. 7 U 21/18).

Weitere Informationen: Sorgfaltspflichten im Pflegeheim – keine lückenlose Beaufsichtigung von Demenzkranken ohne Anhaltspunkte für Sturzrisiko

Quelle: www.datev.de

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