Sozialversicherungsrechtlicher Status eines Rundgangleiters

Kategorie: Recht | 10. Juli 2018

Auf Grund der engen Einbindung in die Arbeitsorganisation und eines fehlenden unternehmerischen Risikos sei die Tätigkeit als Rundgangleiter in einem Dokumentationszentrum als abhängige Beschäftigung einzuordnen. So entschied das LSG Bayern (Az. L 16 R 5110/16).

Weitere Informationen: Sozialversicherungsrechtlicher Status eines Rundgangleiters

Quelle: www.datev.de

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